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Den aufgeführten Maßnahmen sind Arten zugeordnet, die von der jeweiligen Maßnahme profitieren können und umgekehrt.

Bearbeitungsfreie Schonzeit
Die Bearbeitungsfreie Schonzeit sieht ein Aussetzen jeglicher Bodenbearbeitung für einen definierten Zeitraum vor. Dies dient besonders dem Schutz von Bodenbrütergelegen. Der Gelegeverlust und der Verlust wenig mobiler Jungtiere durch landwirtschaftliche Bodenbearbeitung soll so vermieden werden. Besonders geeignet sind hierfür Sommerungen, Mais oder auch Hackfrüchte.
Durchführung
- Mindestens einmalige Bodenbearbeitung zwischen 1. Januar und einschließlich 21. März
- Bearbeitungsruhe bis einschließlich 15. Mai
- Witterungsbedingte Bearbeitungsruhe zwischen 1. April und 15. Mai
- Ab dem 16. Mai folgt die Einsaat der Feldfrucht (Mais, Gemüse und Hackfrucht)
Nutzen
- Brutplatzangebot
- Gelegeschutz
- Strukturanreicherung
Begünstigte Arten
Literatur
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Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wurde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. gegründet, um gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen.