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Den aufgeführten Maßnahmen sind Arten zugeordnet, die von der jeweiligen Maßnahme profitieren können und umgekehrt.

Einsaatbrache
Einsaatbrachen eignen sich vor allem für die kurzfristige Stilllegung von Ackerflächen, so dass ein Wechsel der Fläche im Rahmen der Maßnahmenumsetzung
erfolgen kann, aber nicht muss. Bei Flächen, auf denen Vorkommen seltener Ackerwildkräuter bekannt sind oder vermutet werden, ist auf diesen Brachetyp zu verzichten und stattdessen eine Schwarzbrache anzulegen werden.
Durchführung
- Keine Nutzung/Mahd
- Ungeeignet bei seltenen oder geschützten Ackerwildkräutern
(anderen Brachetyp wählen) - Idealerweise mindestens 1 ha zusammenhängend Fläche
- Einsaat mit reduzierter Saatmenge (maximal 50 – 70 % der regulären Saatmenge)
- Einsaat mit Nutzpflanzen, z.B. Phacelia oder Sonnenblumen
- Umbruch und (Neu-)Einsaat in Abhängigkeit von der Zielart
- Zeitpunkt der Flächenbearbeitung in Abhängigkeit von der Zielart
- Kann auch auf wechselnden Flächen im Sinne einer Rotationsbrache umgesetzt werden
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung
Nutzen
- Artenvielfalt, Artenschutz
- Biotopvernetzung
- Strukturanreicherung
- Schutz und Deckung
- Nahrungsangebot
- Boden-, Wasser-, Erosionsschutz
Begünstigte Arten
Literatur
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Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wurde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. gegründet, um gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen.