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Den aufgeführten Maßnahmen sind Arten zugeordnet, die von der jeweiligen Maßnahme profitieren können und umgekehrt.

Verzicht auf Tiefpflügen
Durch den Verzicht auf Tiefpflügen werden Tiere geschützt, die entweder Erdbauten anlegen oder sich, z.B. zum Überwintern, in entsprechender Tiefe in die Erde eingraben. Aber auch Vögel wie der Kiebitz, die auf eine flache Bodenbearbeitung angewiesen sind, profitieren von dem Verzicht.
Durchführung
- Verzicht auf Tiefpflügen und Tiefenlockerung
- Grubbern und flaches Pflügen bis maximal 30 cm erlaubt
Nutzen
- Individuenschutz
Begünstigte Arten
Literatur
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Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wurde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. gegründet, um gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen.