Antragszeit: Jetzt werden die Weichen gestellt für Maßnahmen, die im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ob Blühstreifen, Agrarumweltmaßnahmen oder Vertragsnaturschutz: Bis zum 30. Juni muss alles schwarz auf weiß in den Grundanträgen beantragt sein. “Sonst verlieren wir ein ganzes Jahr und können viele tolle Projekte erst wieder im übernächsten Jahr umsetzen”, so Hendrik Specht. Der Landschaftsökologe ist derzeit nonstop im Einsatz und berät Flächeninhaber zu möglichen Maßnahmen.