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Den aufgeführten Maßnahmen sind Arten zugeordnet, die von der jeweiligen Maßnahme profitieren können und umgekehrt.

Streuobstwiese

Streuobstwiesen haben im ländlichen Raum eine lange Tradition. Sie sind ein Kulturgut und oft finden sich dort alte, regionaltypische Obstsorten wieder oder können – sofern entsprechendes Pflanzmaterial verfügbar ist – wieder angepflanzt werden. Die alten Obstbäume weisen häufig Höhlen auf, die von verschiedenen Vogelarten genutzt werden. Sind keine oder nur wenige Höhlen vorhanden, können Nistkästen oder -röhren ein entsprechendes Angebot schaffen. Bekanntestes Beispiel für einen Bewohner von Streuobstwiesen ist der Steinkauz. Darüber hinaus können die Bäume auch von anderen Arten wie z.B. dem Gartenrotschwanz als Singwarten genutzt werden. Auch wenn die Maßnahme als Streuobstwiese bekannt ist, wird das Grünland unter den Bäumen meist als Weide genutzt. Dies bietet Vorteile für den Steinkauz, der als Laufjäger eine möglichst durchgehend kurzrasige Vegetation benötigt.

Durchführung

  • Artspezifische Standortauswahl
  • Pflanzung alter, regionaltypischer Obstsorten als Hochstämme
  • Nachpflanzung neuer Bäume mit Wühlmaus- und Verbissschutz
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung
  • Bis zum 10. Jahr jährlicher Erziehungsschnitt, später alle 3 bis 5 Jahre Pflege- und Erhaltungsschnitte
  • Pflanzabstände 10 m x 10 m bis 15 m x 15 m
  • Mischtierbeweidung oder Mahd
  • 1. Mahd ab Mitte Juni, 2. Mahd vor Obsternte im September

Funktion

  • Artenvielfalt
  • Biotopvernetzung
  • Schaffung von Brut- und Nistplätzen
  • Strukturanreicherung

Diese Maßnahme bietet teilumfänglich Lebensraum für die Arten:

Diese Maßnahme bietet vollumfänglich Lebensraum für die Arten:

Literatur

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Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wurde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. gegründet, um gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen.